Was bedeutet E-Rechnung konkret?
Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Schrittweise kommt die Pflicht hinzu, selbst strukturierte elektronische Rechnungen zu versenden;
ab 2028 soll dies grundsätzlich für alle inländischen Unternehmer gelten, mit Übergangsregeln nach Unternehmensgröße.
Wichtig ist die Abgrenzung:
Eine einfache PDF per E-Mail gilt künftig nicht mehr als E-Rechnung. Eine E-Rechnung liegt nur vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird, das eine automatische Verarbeitung erlaubt.
In Deutschland spielen dabei vor allem Formate wie XRechnung und ZUGFeRD eine Rolle, die auf der europäischen Norm EN 16931 basieren.
Für Sie bedeutet das:
Es geht nicht nur darum, „irgendwie digital“ zu arbeiten, sondern Rechnungsprozesse so aufzusetzen, dass sie diese Struktur unterstützen – technisch und organisatorisch.