Digital & E-Rechnung.

Gemeinsam arbeiten – ohne Papierstapel.

Viele Mandanten erleben den Unterschied sehr deutlich:
Früher Ordner, Belege, Post – heute ein gemeinsamer digitaler Arbeitsplatz.

Wir arbeiten von Anfang an so, dass Unterlagen, Auswertungen und Rückfragen möglichst digital laufen.
Das spart Wege, schafft Übersicht und macht Sie zugleich fit für Themen wie GoBD, E-Rechnung und Betriebsprüfung.

Digitale Zusammenarbeit im Alltag

Im Kern heißt „digital“: Sie schicken uns keine Ordner mehr hin und her, sondern wir greifen auf denselben Datenbestand zu.

  • Belege werden gescannt oder mit dem Smartphone fotografiert und hochgeladen.
  • Bankbewegungen laufen elektronisch ein.

Wir nutzen etablierte Lösungen, bei denen Kanzlei und Mandant in einer geschützten Cloud-Umgebung arbeiten und jederzeit auf den aktuellen Stand zugreifen können.

Das Ergebnis:
Sie sehen Ihre Zahlen, wir sehen Ihre Zahlen – ohne Zeitverzug und ohne Medienbruch.
Telefonate oder kurze Rückfragen stützen sich auf denselben Datenbestand.

Dabei richten wir die Abläufe so ein, dass sie den Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechen.
Belege sollen nachvollziehbar sein, vollständig und im Nachhinein nicht einfach veränderbar.
Diese GoBD-Grundsätze sind die Grundlage, an der wir uns orientieren.

Was bedeutet E-Rechnung konkret?

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Schrittweise kommt die Pflicht hinzu, selbst strukturierte elektronische Rechnungen zu versenden;
ab 2028 soll dies grundsätzlich für alle inländischen Unternehmer gelten, mit Übergangsregeln nach Unternehmensgröße.

Wichtig ist die Abgrenzung:
Eine einfache PDF per E-Mail gilt künftig nicht mehr als E-Rechnung. Eine E-Rechnung liegt nur vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird, das eine automatische Verarbeitung erlaubt.
In Deutschland spielen dabei vor allem Formate wie XRechnung und ZUGFeRD eine Rolle, die auf der europäischen Norm EN 16931 basieren.

Für Sie bedeutet das:
Es geht nicht nur darum, „irgendwie digital“ zu arbeiten, sondern Rechnungsprozesse so aufzusetzen, dass sie diese Struktur unterstützen – technisch und organisatorisch.

Unsere Rolle dabei

Wir verstehen digitale Zusammenarbeit und E-Rechnung nicht als eigenes Projekt nebenher, sondern als Teil der täglichen Arbeit.

Gemeinsam mit Ihnen klären wir:

  • Wie Belege heute entstehen und wie sie künftig digital erfasst werden sollen.
  • Welche Systeme für Sie passen – von der einfachen E-Mail-Lösung bis zur integrierten Plattform, auf der E-Rechnungen direkt eingelesen und verbucht werden können.
  • Wie sich bestehende Abläufe so anpassen lassen, dass die GoBD-Vorgaben erfüllt sind und eine Betriebsprüfung auf digitale Unterlagen zugreifen kann.

Wir prüfen mit Ihnen Musterrechnungen, testen die Schnittstellen in die Buchhaltung und halten fest, wer wofür zuständig ist – im Unternehmen und bei uns in der Kanzlei.

So entsteht Schritt für Schritt ein System, das im Alltag funktioniert und die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Vielleicht arbeiten Sie bereits teilweise digital
oder stehen vor der Umstellung auf E-Rechnungen.

In einem ersten Termin klären wir, wo Sie heute stehen und welche Schritte nötig sind,
damit Technik, Abläufe und Vorgaben zusammenpassen.

Digitales Arbeiten & E-Rechnung besprechen